Staatsleitungsreform

Staatsleitungsreform

In seltener Einmütigkeit schlagen Ihnen sämtliche hier antretenden Fraktionssprecherinnen und -sprecher vor, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Dann muss schon etwas an der Sache dran sein. Das ist wahrscheinlich ein relativ seltenes Ereignis.

Wenn man nur die Fahne und die Nummer des Geschäftes anschaut, sieht man, dass 01 davor steht. Das könnte man dahin gehend fehlinterpretieren, das Geschäft sei erst drei Jahre alt, weil die Ziffer in der Regel angibt, in welchem Jahr die Botschaft des Bundesrates entstanden ist. Das ist nur ein Teil der Wahrheit. Die Kommissionssprecher und alle Vorredner haben darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine schon bald endlose Geschichte handelt.

1996 wurde die erste Vorlage mit den Staatssekretären in der Volksabstimmung abgelehnt. Ich gehe davon aus, dass sich politisch Interessierte - und das sind sicher Sie alle, wenn Sie hier drin sitzen - noch sehr wohl an diese Vorlage und an diese Abstimmung erinnern.

Es geht jetzt um einen neuen Anlauf, der nach der Ablehnung jener Vorlage genommen werden soll, also um eine zweite Runde. Da stellen wir fest, dass es grosse Differenzen gibt zwischen dem, was der Bundesrat vorschlägt, und dem, was der Ständerat relativ knapp beschlossen hat.

Aber vielleicht doch noch ein Wort zu Folgendem: Viele meinen, es handle sich beim Entwurf des Bundesrates in der zweiten Runde, beim Modell mit den Delegierten Ministern, einfach quasi um eine neue Auflage der Staatssekretäre. Das ist nicht ganz so. Das heutige Modell ist zwar wie das damalige zweistufig, aber es gibt doch wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Gremien. Staatssekretäre waren gemeint als nichtpolitische Funktionsträger, als eine Art Verwaltungsexponenten; man könnte sie auch mit "Superamtsdirektoren" umschreiben. Hingegen sind die Delegierten Minister, die jetzt in der zweiten Runde im bundesrätlichen Entwurf enthalten sind, eher politisches Personal; sie sind viel stärker politische Funktionsträger, als das damals die Staatssekretäre waren. Das ist einfach ein Unterschied, der zwischen den beiden Modellen tatsächlich besteht. Die Delegierten Minister haben klar andere Konturen, ein anderes Profil als in der früheren Vorlage die Staatssekretäre.

Nun aber will der Ständerat von diesem Modell eben nichts wissen. Er hat sich in seinen Beratungen mit einer knappen Mehrheit für neun Bundesräte entschieden; das ist ein Modell, dem die grüne Fraktion mit viel Sympathie gegenübersteht. Wir haben immer gesagt, dass unsere Regierungsmitglieder durch die Arbeit, die in anderen Staaten durch ganze Kabinette gemacht wird - fünfzehn und mehr Leute braucht es dazu, und bei uns nur sieben -, überlastet sind und ihre politische Führung zu wenig wahrnehmen können. Das ist bei sieben Personen klar, wenn man davon ausgeht, dass man den Staat nicht wie ein Unternehmen führt, wo man heute alle Verwaltungsräte verkleinert; ich weiss, dass der Trend in diese Richtung geht.

Die grüne Fraktion hat viel Sympathie für eine Verflachung der Hierarchie, also für ein Modell mit mehr Bundesräten. Aber - jetzt kommt das Aber -: In der Kommission hat Herr Bundesrat Blocher darauf hingewiesen - das war für mich einer der ausschlaggebenden Gründe, warum ich mich dem einstimmigen Entscheid der Kommission auf Rückweisung an den Bundesrat anschliessen konnte: Wenn im Moment tatsächlich eine Verwaltungsreform eingeleitet wird, dann ist es wirklich sinnlos, dass wir gleichzeitig eine Staatsleitungsreform besprechen, denn das hat ja einen ganz engen Zusammenhang. Wenn sich nämlich die Verwaltung tatsächlich einer grossen Reform unterzieht, wie das angekündigt wurde, hat das Auswirkungen auf die Staatsleitung und umgekehrt. Dass man das im Gesamtkontext reformieren muss, war für mich eines der überzeugenden Argumente, weshalb ich auch für Rückweisung an den Bundesrat bin.

Zum anderen muss ich aber sagen, dass Herr Maitre mit seiner Bemerkung der "léthargie" Recht hat: Herr Bundesrat Blocher hat das bundesrätliche Geschäft tatsächlich mit keiner Vehemenz vertreten, man hat die Lustlosigkeit aus allen Poren gespürt und begriffen, dass er nicht hinter der Vorlage steht. Wir haben eine neue Zusammensetzung des Bundesrates, und es kann vorkommen, dass die neuen Mitglieder nicht mehr hinter dem Geschäft ihrer Vorgängerinnen oder Vorgänger stehen. Aber wenn wir ihnen jetzt vom Parlament her etwas aufzwingen, was mit so viel Lustlosigkeit präsentiert wurde, so kann das ja nur schief gehen!

Aufgrund dieser beiden Argumente - weil eine Verwaltungsreform ansteht und weil der neue Bundesrat jetzt noch über die Bücher gehen können soll - schliesst sich die grüne Fraktion der Kommission an und sagt: Zurück an den Absender. Dieser soll sich selber einmal klar werden darüber, was eigentlich gehen soll, und dann mit etwas kommen, das kohärent ist und worüber wir dann neu befinden können. Es ist uns nicht egal, was in der Staatsleitung geschieht, und dass Handlungsbedarf besteht, ist nach meiner Meinung und nach Meinung der Grünen gegeben. Aber der Handlungsbedarf muss auch von denen bejaht werden, die davon betroffen sind.

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