Neugestaltung des Finanzausgleichs

Neugestaltung des Finanzausgleichs (Fortsetzung)

Artikel 62 regelt das Schulwesen neu. Der Minderheitsantrag Goll, der jetzt zugunsten des Antrages Suter zurückgezogen wurde, will, dass nicht, wie der Bundesrat es vorschlägt, in Zukunft allein die Kantone für die Sonderschulung zuständig sein werden, sondern Bund und Kantone. Die Verfassungsgrundlage wird in Absatz 3 neu geregelt.

Heute ist die Zuständigkeit im Bereich der Sonderschulung in Artikel 19 IVG geregelt. Ich zitiere aus Artikel 19 IVG, was der Bund im Bereich der Sonderschulung im Moment alles tut: Er bezahlt Beiträge an Schulgelder; er bezahlt ein Kostgeld für Kinder, die auswärts verpflegt werden müssen, weil sie einer Sonderschulung bedürfen; er engagiert sich für zusätzliche Massnahmen im Sonderschulunterricht, wenn das nötig ist, zum Beispiel für pädagogisch-therapeutische Massnahmen, Sprachheilbehandlung, Hörtraining und Ableseunterricht für Hörgeschädigte sowie Sondergymnastik zur Förderung gestörter Motorik für Sinnesbehinderte und hochgradig geistig Behinderte. Im Weitern werden an Taxidienste, an Transporte, Beiträge bezahlt. Es heisst in Artikel 19 IVG: "besondere Entschädigungen für die mit der Überwindung des Schulweges im Zusammenhang stehenden invaliditätsbedingten Kosten"; im Klartext sind das Taxitransporte.

Das alles soll jetzt gestrichen werden. All das, was jetzt in Artikel 19 IVG geregelt ist, will der Bund komplett sistieren und den Kantonen zuweisen, und dagegen haben wir Grünen etwas.

Das Ganze wird uns jetzt nämlich schmackhaft gemacht mit dem - ich sage es etwas salopp: - Köder, dass dadurch, dass die Kantone zuständig werden, integrative Schulungsformen eher möglich würden. Ich zitiere einen Satz aus der Botschaft, wo das behauptet wird. Da schreibt der Bundesrat: "Den Kantonen wird die volle fachliche und finanzielle Verantwortung übertragen. Sie erhalten verfassungsrechtlich die Möglichkeit, das Schulwesen integrativ anzugehen, d. h. eigentliche Spezialschulen nur dann vorzusehen, wenn auch bei der Vornahme individueller Sondermassnahmen eine Integration in der Grundschule nicht möglich oder sinnvoll erscheint."

Ein wunderbares Prinzip, dagegen haben wir gar nichts. Aber es ist für uns überhaupt nicht einsichtig, wieso das erst mit dem neuen NFA möglich sein soll. Diese Möglichkeiten haben nämlich die Kantone bereits heute, aber in Tat und Wahrheit tun sie das praktisch nicht. Ganz wenig wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht; das hat mit dem neuen NFA überhaupt nichts zu tun. Die Widerstände dagegen sind ganz anderer Art. Die Lehrpersonen fürchten nämlich - angesichts des Spardrucks, der in den Kantonen auf den Schulen lastet, auch zu Recht -, dass ihnen mit integrativen Schulungsformen, die übrigens nicht nur Behinderte umfassen, sondern überhaupt alle Kinder, die nicht ganz genau der Norm entsprechen, dass der Schule bzw. den Regelklassen laufend neue und schwierige Aufgaben aufgebürdet werden, dass sie aber dafür zu wenig zusätzliche Mittel und Unterstützung erhalten. An diesen Befürchtungen ändert sich mit dem neuen Artikel 62 Absatz 3, wie ihn der Bundesrat vorschlägt, überhaupt nichts - im Gegenteil. Weil ja die Mittel des Bundes, die er nicht mehr für die Schulung von Kindern mit Behinderungen zur Verfügung stellt, nicht zweckgebunden an die Kantone zurückfliessen, fürchten die betroffenen Kreise - ich nenne Heimleiterkonferenzen, den Fachverband "Integras" für Sozial- und Heilpädagogik - nach unserer Auffassung zu Recht, dass ein Abbau der Mittel erfolgen wird. Das läuft natürlich den Integrationsbemühungen, wie wir sie vollkommen unterstützen, diametral entgegen.

Ich muss vielleicht noch einen Nachtrag machen. Für die Grünen ist Integration versus Ausgrenzung ein Grundprinzip unserer politischen Überzeugung und Tätigkeit. Wir sehen nicht ein, dass mit dieser Vorlage, mit dieser Umverteilung der Zuständigkeiten, diesen Gedanken Rechnung getragen wird - im Gegenteil. Deshalb bitten wir Sie, den Antrag Suter zu unterstützen.

Meine Kollegin Maya Graf hat auch noch einen Antrag eingereicht, der in die gleiche Richtung weist. Aber sowohl der Minderheitsantrag Goll wie der Antrag Graf werden zurückgezogen, weil der Antrag Suter der umfassendste Antrag ist und die Sache am besten regelt.

Deshalb bitten wir Sie, den Antrag Suter zu unterstützen.

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