Bilaterale Abkommen II

Schlussvotum zu den Bilateralen Abkommen II

Die grüne Fraktion hat sich für Eintreten auf die bilateralen Verträge II ausgesprochen, obwohl die Verträge zu Schengen und Dublin für uns die eher unschöne Hintertür zur EU darstellen. In diesem Zusammenhang habe ich auch schon das Bild von der Kröte, die geschluckt werden muss, gebraucht.

Grundsätzlich sind wir Grünen aber für den schnellstmöglichen EU-Beitritt; wie ich beim Eintreten gesagt habe, nicht etwa, weil wir kritiklos alles ideal und erstrebenswert finden, was in der EU läuft, sondern weil sie die einzige ernstzunehmende Kraft ist, die Europa politisch organisiert und zusammenhält. Da gehört die Schweiz dazu. Wir hätten es selbstverständlich vorgezogen, durch die schönere Vordertüre beizutreten. Da dies im Moment nicht mehrheitsfähig ist, stimmen wir dieser Teilannäherung trotz Vorbehalten mit nur einer Gegenstimme zu.

Die für uns heiklen Punkte möchte ich noch einmal wiederholen: Schengen verstärkt die Festung Europa gegen die Armen und Verfolgten dieser Welt. Aber die Alternative wäre eine noch fremdenfeindlichere, abgeschottetere, isolationistischere Schweiz. Mit dem SIS wird die grenzüberschreitende Kriminalität bekämpft. Das ist gut so, denn wir haben kein Interesse daran, dass die internationale Mafia, Menschenhändler und Drogenbanden nicht grenzüberschreitend verfolgt werden können.

Wir wissen aber auch um die Gefahren bezüglich Datenschutz, die das SIS in sich birgt. Deshalb sind wir froh, dass es gelungen ist, die Verknüpfung von Datenbanken zu verhindern und die Kompetenz des Datenschutzbeauftragten zu erweitern. Wir werden darauf achten, dass diesem auch genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit er die neue, wichtige Kontrollfunktion gegen den Missbrauch der Daten und der Kontrolle auch tatsächlich wahrnehmen kann.
Das Dubliner Abkommen regelt, dass Asylsuchende nur noch in einem Land ein Asylgesuch stellen können. Obwohl wir noch nicht dabei sind, nimmt die Schweiz bereits jetzt keine Asylgesuche von Personen mehr entgegen, die in der EU geprüft worden sind. Immerhin haben wir als Sicherung eingebaut, dass Beschwerden gegen Dublin-Nichteintretensentscheide dann aufschiebende Wirkung haben, wenn die EMRK verletzt werden könnte.

Das Dubliner Abkommen garantiert auch die individuelle Gesuchsprüfung für jeden Asylsuchenden und damit diesen minimalen Standard. Es wird die Schweiz in die europäische Asylpolitik einbinden und langfristig verhindern, dass die Schweiz die minimalen Standards der EU unterschreiten kann. Der Skandal der schweizerischen Asylpolitik ist nämlich, dass sie das heute in wichtigen Bereichen bereits tut, nämlich bei der Nichtanerkennung der nichtstaatlichen Verfolgung, bei der humanitären Aufnahme, beim Rechtsschutz und bei der Weitergabe von Daten an Herkunftsstaaten vor Abschluss des Verfahrens. Da unterschreitet die Schweiz bereits heute die EU-Standards.

Zum letzten Grund: Sollte die Eurodac einmal flächendeckend ihre Wirkung entfalten und die Schweiz nicht angeschlossen sein, würde die steigende Zahl von Asylsuchenden, die vielleicht doch noch in die Schweiz kommen wollen, genau jenen Argumente liefern, denen das Asylrecht schon lange ein Dorn im Auge ist. Daran haben wir Grünen kein Interesse.

Das sind kurz die Gründe dafür, dass die grüne Fraktion bei der Güterabwägung dazu gekommen ist, trotz dieser heiklen Punkte mit nur einer Gegenstimme Ja zu Schengen und Dublin zu sagen.

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