Beseitigung von Mängeln der Volksrechte

Zur Beseitigung von Mängeln der Volksrechte

Was wir hier diskutieren, ist noch der Rest, der von der ersten Runde dieser Reform übrig geblieben ist. Es ist nicht mehr sehr viel, aber auch nicht mehr sehr viel Umstrittenes.

Gut ist, dass der Widerstand gegen die Erhöhung der Unterschriftenzahlen gemäss den ursprünglichen Absichten des Bundesrates aufrechterhalten werden konnte, sodass diese Frage nun hoffentlich für eine längere Zeit definitiv vom Tisch ist.

Auch der Antrag des Bundesrates, die Fristen für das Unterschriftensammeln bei Volksinitiativen auf zwölf Monate zu verkürzen, fand weder im Ständerat noch in unserer Kommission eine Mehrheit, und das ist gut so. Ich verzichte hier darauf zu erzählen, wie das beim Unterschriftensammeln heute geht. Andreas Gross hat das in sehr ausführlicher Art und Weise gemacht. Mit der Einführung der brieflichen Stimmabgabe ist es sehr viel schwieriger geworden, Unterschriften zusammenzubringen. Der Platz vor dem Abstimmungslokal war der ideale Ort, der uns jetzt praktisch genommen worden ist, weshalb das Unterschriftensammeln eine viel schwierigere Angelegenheit geworden ist. Eine Erhöhung der Zahl der Unterschriften und eine Verkürzung der Frist kommen, zusammengezählt, einer Einschränkung der Demokratie gleich, und da sind wir Grünen natürlich strikt dagegen.

Sie erinnern sich, dass das konstruktive Referendum in der Volksabstimmung - aus meiner Sicht: leider - gescheitert ist. Da bleibt der Mangel bestehen, dass man bei einem Referendum nur Nein sagen und nicht einen besseren Vorschlag für eine Reform machen kann. Mit der Einführung der allgemeinen Volksinitiative wird dieser Mangel etwas behoben, denn statt wie bisher nur auf Verfassungsstufe können wir jetzt endlich auch einen Vorschlag machen, der die Gesetzesstufe anpeilt. Damit können gute Ideen, die aber in der Verfassung am falschen Ort wären, am richtigen Ort geregelt werden. Das ist ein Fortschritt, nur muss unserer Meinung nach die Unterschriftenzahl niedriger sein als bei der normalen Initiative, weil es ja nicht um einen ausformulierten Vorschlag, sondern nur um eine Anregung in eine bestimmte Richtung gehen kann. Ich weiss auch, dass der Bundesrat unsere Meinung teilt. Leider hatte die Minderheit der Kommission kein Glück damit, die Mehrheit der Kommission davon zu überzeugen.
Denn was ich von den Schwierigkeiten beim Unterschriftensammeln generell gesagt habe, gilt selbstverständlich auch für die allgemeine Volksinitiative. Wenn wir die Unterschriftenzahlen nicht auf 70 000 senken, wird das neue Instrument relativ unattraktiv, und dann ist zu befürchten, dass es gar nicht angewendet wird. Ich unterstelle der Mehrheit der Kommission nicht, das absichtlich zu wollen, aber indirekt hätte es selbstverständlich diesen Effekt. Deshalb werden wir Grünen bei Artikel 139a die Minderheit I (Gross Andreas) unterstützen, die genau das will.

Wir Grünen sind für Eintreten und im Übrigen im Grossen und Ganzen einverstanden mit den Vorschlägen der Parlamentarischen Initiative der Kommission.

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