Rede: Weg der Menschenrechte

Gemeinsam unterwegs für gleiche Rechte

Rede auf dem Weg der Menschenrechte am 13. April 2019

Wenn wir heute auf dem Weg der Menschenrechte unterwegs sind, muss unbedingt daran erinnert werden, wie lange die sich gern als Musterdemokratie darstellende Schweiz geweigert hat, den Frauen die Politischen Rechte zu gewähren und damit die Menschenrechte der Frauen in der Schweiz schwerwiegend missachtet hat. Der moderne Bundesstaat entstand 1848 und er war 123 Jahre lang ein Geschlechterapartheidstaat, denn 123 Jahre hat es gedauert, bis die Schweiz eine richtige Demokratie wurde. Wenn die Hälfte der Bewohnerinnen eines Landes von den politischen Rechten ausgeschlossen ist, kann von einer wirklichen Demokratie keine Rede sein.

(Anmerkung: heute leben in der Schweiz rund 2 Millionen AusländerInnen, davon sind 400 000 in der Schweiz geboren und 44% leben länger als 10 Jahre in der Schweiz. Ihnen werden die Politischen Rechte auch vorenthalten, wenn sie nicht den steinigen Weg über die Einbürgerung nehmen; in diesem Sinn ist die Schweiz immer noch eine unvollständige Demokratie.)

Die Frauen wurden bis 1971 als Bürgerinnen zweiter Klasse behandelt und das erstaunliche daran war für mich immer, dass diese Tatsache bei jüngeren Menschen, denen ich davon erzählte, kaum Empörung hervorgerufen hat. Es war lang sogar eher so, dass man als Emanze belächelt worden ist, wenn man darüber redete oder dass es einfach als Selbstverständlichkeit betrachtete wurde, dass Frauen heute wählen und abstimmen können. Manche betrachteten es auch einfach als Marotte eines etwas kuriosen Landes. Die Geschichte des Kampfs der Frauen für ihre politischen Rechte schien kaum jemand zu interessieren.

Deshalb war der Film „Die göttliche Ordnung“ wie ein Geschenk für mich, denn er erzählt dieses wichtigste Ereignis der jüngeren Schweizer Geschichte, nämlich die Einführung des Frauenstimmrechts im Jahr 1971.

Vor der Kulisse eines idyllischen Dorfes im Kanton Appenzell, siedelt die Regisseurin Petra Volpe diese amüsante und gleichzeitig sehr nachdenkliche Geschichte an. Damals galt noch das Eherecht von 1907, in dem es hiess:

«Der Ehemann ist das Haupt der Gemeinschaft. Er bestimmt die eheliche Wohnung und hat für den Unterhalt von Weib und Kind in gebührender Weise Sorge zu tragen. Der Ehemann verwaltet das eheliche Vermögen. Die Ehefrau erhält den Familiennamen und das Bürgerrecht des Ehemannes. Sie steht dem Manne mit Rat und Tat zur Seite und hat ihn in seiner Sorge für die Gemeinschaft nach Kräften zu unterstützen. Sie führt den Haushalt. Der Ehemann ist der Vertreter der Gemeinschaft. Mit Bewilligung des Ehemannes ist die Ehefrau befugt, einen Beruf oder ein Gewerbe auszuüben. Verweigert der Ehemann die Bewilligung, so kann die Ehefrau vom Richter zur Ausübung ermächtigt werden, wenn sie beweist, dass dies im Interesse der ehelichen Gemeinschaft oder der Familie geboten ist.»

Der Film zeigt, wie sich ganz wenige Mutige getrauten, ihre Zustimmung zum Frauenstimmrecht öffentlich kundzutun. Die aufmüpfigen Frauen wurden von den Frauenstimmrechtsgegnern mit Drohen und Lächerlichmachen in die Schranken gewiesen. Sie erreichte aber das Gegenteil, die Frauen begannen überzulaufen und schlossen sich den Befürworterinnen an und zusammen durchliefen sie dann im Zeitraffertempo einen rasanten Emanzipationsprozess bis hin zum Frauenstreik. Und obwohl der Film als Komödie konzipiert ist, blieb mir oft das Lachen im Hals stecken, denn die Regisseurin zeigt einfach, wie es damals punkto Geschlechterrollen real zu- und herging. Das wirkt heute, bald 50 Jahre später, unglaublich lächerlich und peinlich.

Ich erinnere mich gut an diese Zeit, ich war damals junge Lehrerin, engagierte Zeitgenossin, Steuerzahlerin, aber an die Urne gehen durfte ich nicht. So richtig bewusst wurde mir das, als 1970 die fremdenfeindliche Schwarzenbach-Initiative, die den Bestand der ausländischen Bevölkerung massiv reduzieren wollte, zur Abstimmung kam. Die Ausländer von damals waren vor allem Italienerinnen, meine Mutter war selber Italienerin und hatte die Italienerfeindlichkeit der Schweiz in voller Härte zu spüren bekommen. Und nun diese Initiative, zu der weder meine 54-jährige durch Heirat Schweizerin gewordene Mutter noch ich mit 21 Jahren etwas zu sagen hatten. Ich trug den Knopf «Schwarzenbach ab» und wurde von der Schulbehörde im Entlebuch, wo ich unterrichtete, angewiesen, mich gefälligst draus zuhalten: erstens sei man im Entlebuch für Schwarzenbach und zweitens hätte ich als Frau dazu sowieso nichts zu sagen!

Warum erst 1971

Ein Jahr später, im Jahr 1971, stimmte die Mehrzahl der Männer, die an die Urne gingen, dem Frauenstimmrecht endlich zu. Es hat dann bis 2015 gedauert, bis endlich ein Film über dieses wichtigste Ereignis der Schweizer Geschichte in der 2. Hälfte des 20. Jahrhundert gemacht worden ist. Der hat dann aber wie ein Blitz eingeschlagen und ich kann mich nicht erinnern, dass ein anderer Film so lange in Luzern gelaufen ist, wie „Die göttliche Ordnung“. Er war aber nicht nur in der Schweiz vom Erfolg gekrönt, er wurde in der ganzen Welt gezeigt und seine ihm eigene Magie kam offensichtlich überall an: alle Frauen auf der ganzen Welt verstehen die Botschaft des Films, dass es ungerecht ist, dass ihnen einzig und allein auf Grund des Geschlechtes das elementare Rechte, über ihr Leben selbst zu bestimmen, vorenthalten wird. Grosses Erstaunen gab es auch überall auf der Welt, wenn die KinobesucherInnen erfuhren, dass die als Musterdemokratie geltende Schweiz sich so schwer damit getan hat, den Frauen die politischen Rechte zu verleihen.

Dazu gibt es zwei Erklärungen: einerseits ist die Schweiz das einzige Land, in dem den Männern das Frauenwahlrecht in einer Volksabstimmung abgerungen werden musste, während in allen andern Ländern Regierungen oder Parlamente darüber entschieden. Die vielgepriesene und bewunderte Direkte Demokratie erwies sich also für uns Schweizerinnen als grosses Handicap. Die zweite Begründung ist die, dass in vielen andern Ländern Europas die Frauen die Rolle ihrer aus Krieg und Gefangenschaft nicht mehr zurückgekehrten Männer übernehmen mussten und damit eine Art Emanzipationsprozess durchmachten. In der Schweiz hingegen, die nicht direkt in die beiden Weltkriege involviert war, funktionierten die alten Geschlechterrollen ungebrochen weiter.

Anstoss von aussen

Warum gelang das Wunder endlich im Jahr 1971, nachdem 1959 das Anliegen von den stimmberechtigten Männern noch mit 66% Neinstimmen verworfen worden war? Wie bei so vielem, was in der Schweiz an Fortschritt passierte, kam der Anstoss aus dem Ausland. So war es auch beim Frauenstimmrecht. Die Schweiz wollte nämlich der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK beitreten. Der Bundesrat konnte aber diese wegen dem fehlenden Frauenstimmrecht nicht unterzeichnen und versuchte die Schlaumeierei, einen sogenannten Vorbehalt anzubringen. Frauenrechtlerinnen und Feministinnen zwangen ihn aber mit einem eindrücklichen und lauten Protestmarsch im März 1969, endlich zu handeln und die notwendigen Verfassungsänderungen vorzubereiten.

An dieser Demo habe ich nicht teilgenommen, da ich in einer katholischen Klosterschule in der Ausbildung war und von der Politik ziemlich abgeschottet lebte und mir von den katholischen Nonnen das konservative Frauenbild, das im Film gezeigt wird, richtiggehend eingetrichtert worden war.

1971 stimmte die Mehrzahl der männlichen Stimmbürger dem Frauenstimmrecht endlich zu. Der Weg zur Unterzeichnung der EMRK war damit frei und für uns Schweizerinnen begann eine Aufholjagd in Sachen Gleichberechtigung, da wir wie im Zeitraffer alles nachholen mussten, was andere Länder schon eingeführt hatten.

Davon erzähle ich dann an der nächsten Station!

Die Aufholjagd

Die Schweiz war ausser Lichtenstein und Portugal in Europa das letzte Land, das den Frauen die politischen Rechte gegeben hat, und im Kanton Appenzell wurde es den Männer im Jahr 1991 vom Bundesgericht verordnet, nachdem die Landsgemeinde immer wieder abgelehnt hatte, den Frauen den Zugang zum Ring zu gewähren.

In dieser Zeit wurde ich durch eine starke, hör – und sichtbare Frauenbewegung politisiert und fühlte mich als Teil derselben und kam 1991 als Feministin in den Nationalrat. Ich war 1987 den Grünen beigetreten, weil viele meiner feministischen Mitstreiterinnen zu den Grünen gegangen waren und dort eine wichtige Rolle spielten. Andere Feministinnen kamen über die SP in die Eidg. Räte. Auch Bürgerliche, Rosmarie Dormann, Judith Stamm, Lili Nabholz. So gelang es dann ab der 80-er Jahre, mit vereinten Kräften eine frauenfeindliche Bastion nach der andern zu schleifen:

  • 1988 ein Eherecht ohne männliches Oberhaupt, Blocher hatte erfolglos das Referendum dagegen ergriffen.
  • 1981 einen Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung. Dieser Artikel 8 Absatz 3 lautet: «Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.»
  • 1991 fand ein Frauenstreik statt, der die Umsetzung dieses Verfassungsartikels einforderte.
  • 1996 das Gleichstellungsgesetz als ein wichtiges Instrument zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Es war für die damalige Zeit fortschrittlich, mit Verbandsbeschwerderecht, Beweislastumkehr, Verbot Sexueller Belästigung.
  • 2002 die Fristenregelung, welche der schwangeren Frau bis zur 12. Schwangerschaftswoche den Entscheid über den Abbruch überlässt. Sie muss eine Erklärung unterschreiben, dass sie sich in einer Notlage befindet, den Schwangerschaftsabbruch wünscht und die gesetzlich vorgeschriebene Beratung durch den (behandelnden) Arzt erhalten hat.
  • 1992 das Verbot der Vergewaltigung (auch) in der Ehe, seit 2004 ist es ein Offizialdelikt.
  • 1997 das Splitting und die Betreuungsgutschriften in der AHV.
  • 2005 endlich eine Mutterschaftsversicherung, 14 Wochen bei 80% Lohn.

Lohnungleichheit nach wie vor gravierend

Seit 1996 verbietet zwar das Gleichstellungsgesetz unterschiedliche Löhne aufgrund des Geschlechts. Soweit die Theorie. In der Praxis sind die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern immer noch enorm!

Auf der Lohnabrechnung der Frauen sind im Durchschnitt jeden Monat 1455 Franken weniger als bei den Männern. Davon können 56% durch objektive Faktoren wie berufliche Stellung, Dienstjahre oder Ausbildungsniveau erklärt werden. 44% der Lohndifferenz können nicht mit objektiven Faktoren erklärt werden und enthalten eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dieser unerklärte Anteil an der Ungleichheit bleibt konstant hoch. Das heisst für Frauen, allein auf Grund des Geschlechtes jeden Monat durchschnittlich 600 Franken weniger im Portemonnaie zu haben! Und das bedeutet, dass Frauen pro Jahr insgesamt 7,7 Milliarden Franken an Lohn vorenthalten wird, nur weil sie Frauen sind.

Frauen in der Schweizer Politik

Werfen wir jetzt aber einen Blick in die Situation der Frauen in der Schweizer Politik.

2015/2017/2019*
Institution Frauen Männer Frauen in %
Bund
Bundesrat 3 4 42.9
Nationalrat 64 136 32.0
Ständerat 7 39 15.2
Kanton
Kantonale Regierungen 39 115 25.3
Kantonale Parlamente 765 1'844 29.3
Gemeinde
Exekutiven der Städte 277 789 26.0
Legislativen der Städte 1'598 3'508 31.3

Frauen gehören ins Haus, ins Rathaus, ins Bundeshaus!

So lautete ein Slogan der Frauenbewegung in den 90er Jahren. Frauen gehören nicht nur in alle öffentlichen Häuser, weil es um eine Frage der Gerechtigkeit geht, sondern weil die Erfahrung zeigt, dass Frauen eine ökologischere und menschenverträglichere Politik machen. Frauen wählen heute mehr links, weil sie sozial-, umwelt- und geschlechterpolitisch progressiver denken als Männer.

Kurzer Blick zurück: Bis 1985 wählen die Frauen gleich wie die Männer. Danach emanzipierten sich die Frauen und begannen anders zu wählen als die Männer. Ab 1994 häufte sich dieses Phänomen deutlich. Elf von vierzehn Volks­abstimmungen mit unterschiedlichen Geschlechter­voten fanden zwischen 1994 und 2014 statt. Der Unterschied zwischen den Männer- und den Frauen­stimmen beim Eherecht mit 13 Prozentpunkten bis heute die zweitgrösste geblieben. Nur 1994, bei der Abstimmung zur Rassismus-Strafreform, war der Geschlechter­unterschied noch grösser. Damals votierten 64 Prozent der Frauen für die Vorlage, 53 Prozent der Männer dagegen.

Beim Referendum zum neuen Kampf­flugzeug im Jahr 2014 setzten sich die Frauen mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 58 Prozent gegen die Männer durch und verhinderten so den Gripen-Kauf.

Als Gegenstück setzten sich die Männer bei der Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffen­gewalt» im Jahr 2011 durch und gaben mit ihren Stimmen den entscheidenden Ausschlag. Entgegen dem mehrheitlichen Willen der Frauen durfte die Ordonnanz­waffe weiterhin zu Hause aufbewahrt werden.

Das folgende Zitat stand vor kurzem in der «Republik»: «Das Frauen­stimmrecht führte dazu, dass es der Schweiz fortan besser ging, es förderte die Entwicklung hin zu einer fortschrittlichen Gesellschaft mit Gesetzen gegen Rassismus und zu Sexual­vergehen. Denn hätten in den letzten 34 Jahren nur Männer abgestimmt, hätte die Schweiz nicht nur ein neues Kampf­flugzeug gekauft, sondern würde wohl immer noch auf einem patriarchalen Eherecht sitzen, und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wäre weiterhin verjährbar.»

Die CVP-Bundesrätin Doris Leuthard meinte in einem Interview, der Bundesrat habe mutiger politisiert, als 2010 und 2011 erstmals vier Frauen drei Männern gegenübersassen. "Beim Atomausstieg etwa war das Frauenmehr entscheidend", diktierte sie der NZZ am Sonntag ins Notizbuch.

Gleichstellung: Durchzogene Bilanz

Nach 38 Jahren Gleichstellungsartikel (1981) in der Bundesverfassung und nach 23 Jahren Gleichstellungsgesetz (1996) sind die rechtlichen Ungleichbehandlungen praktisch beseitigt, aber bei den faktischen Ungleichheiten liegt noch vieles im Argen. Das Trügerische ist aber, dass man das nicht mehr so einfach sieht. Vordergründig scheint die Welt in Ordnung. Jungen Frauen stehen heute alle Möglichkeiten offen. Und sie nutzen sie! Es gibt heute mehr weibliche als männliche Studierende an Schweizer Hochschulen. Die Frauen haben enorm aufgeholt. Wenn sie es trotz all dieser vielen Möglichkeiten nicht schaffen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, dann suchen sie das Unvermögen eher bei sich selber – sie sind einfach nicht gut genug - als sich kollektiv für bessere Bedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu engagieren.

Hoffnungszeichen

Dass sich das zu ändern beginnt, zeigen einige Entwicklungen in neuester Zeit: Am 18. März 2017 nahmen trotz strömendem Regen über 10'000 Demonstrantinnen und Demonstranten am Zürcher Frauenmarsch teil. Mit selbstgestrickten Pussyhats und farbigen Transparenten protestierten sie gegen Sexismus und für mehr Gleichberechtigung. Ebenfalls seit zwei Jahren erfährt der Hashtag #MeToo im Zuge des Weinstein-Skandals Verbreitung in den sozialen Netzwerken. Rund um den Globus machen Frauen mit Tweets auf das Ausmaß sexueller Belästigung und sexueller Übergriffe aufmerksam. Und ein Ende ist nicht abzusehen.

Auch an den Klimademos gibt es auffallend viele junge Frauen und der nächste Frauenstreik, der zweite in der Geschichte der Schweiz, steht am 14. Juni vor der Tür.

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